vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 BPG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion des Verlages95. LfgOktober 2025

Abschnitt 4
Lebensversicherung

§ 12 (1) Besteht die Leistungszusage im Abschluss eines Versicherungsvertrages, dessen Begünstigte der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen sind, so ist eine Änderung der Bezugsberechtigung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers rechtsunwirksam. Das Recht des Arbeitnehmers zur Benennung der bezugsberechtigten Hinterbliebenen bleibt unberührt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!