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§ 124 EStG 1988 (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion des Verlages94. LfgMärz 2025

§ 124 Werden Anwartschaften und Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagenund direkten Leistungszusagen (§ 14 Abs. 6) nach Maßgabe des Betriebspensionsgesetzesauf Pensionskassen im Sinne des Pensionskassengesetzesund betriebliche Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 des VAG 2016 übertragen,gilt folgendes:

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