vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 122a KFG (Novak)

Novak87. LfgJuli 2019

Lehrfahrten

 

§ 122a (1) Personen, die in einem Lehrverhältnis zur Ausbildung als Berufskraftfahrer stehen, ist auf Antrag die Durchführung von Lehrfahrten zu bewilligen, wenn sie

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte