(1) Das Landesverwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung an die geltend gemachten Beschwerdepunkte gebunden. Es hat tunlichst über alle Beschwerdepunkte zu entscheiden. Als Beschwerdepunkt kommt lediglich die Verletzung von Rechten aus dem Bundesvergabegesetz 2018, dem Bundesvergabegesetz Seite 21Konzessionen 2018 oder dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 und den dazu ergangenen Verordnungen in Frage.
