§ 11 Die klassenspezifischen Fragen haben sich unter Berücksichtigung einer vorhandenen zivilen Lenkberechtigung für die angestrebte Klasse insbesondere zu erstrecken auf die Themenbereiche
maßgebliche Verkehrsvorschriften für die betreffende Klasse sowie Pflichten des Lenkers,Gefahrenlehre und Verhalten im Straßenverkehr,
