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§ 117 StPO (Tauschmann)

Tauschmann2. AuflFebruar 2021

2. Abschnitt
Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Orten und Gegenständen, Durchsuchung von Personen, körperliche Untersuchung und molekulargenetische Untersuchung

 

§ 117. Im Sinne dieses Gesetzes ist

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