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§ 1154a ABGB (Schrammel)

Schrammel4. AuflDezember 2025

Der nach Stück oder Einzelleistungen entlohnte Dienstnehmer kann einen den geleisteten Diensten und seinen Auslagen entsprechenden Vorschuß vor Fälligkeit des Entgelts verlangen.

IdF: RGBl 1916/69 (III. Teilnovelle).

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