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§ 1152 ABGB (Gruber-Risak)

Gruber-Risak6. AuflAugust 2023

§ 1152 Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.

Fassung RGBl 1916/69

Seite 1236

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