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§ 113 Fachkenntnisse (Streithofer)

Streithofer8. AuflJänner 2025

(1) §§ 62 und 63 Abs 1 und 2 treten erst mit Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz über den Nachweis der Fachkenntnisse in Kraft, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird.

(2) [Abs 2 entfällt gemäß Art I Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl I 118/2012]

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