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§ 112a StPO (Schmieder/Świderski)

Schmieder/Świderski2. AuflJuli 2025

Sicherstellung

 

(1) Widerspricht eine von einer Sicherstellung betroffene Behörde oder öffentliche Dienststelle der Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen oder Daten (§ 111 Abs. 2) unter Berufung darauf, dass diese

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