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§ 10b EStG - ALT (Zorn)

Zorn26. LfgMärz 2001

Auslaufen des Investitionsfreibetrages

 

§ 10b Ein Investitionsfreibetrag nach § 10 und nach § 10a kann nur von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, die vor dem 1. Jänner 2001 anfallen.“

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