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§ 10 KBGG (Weißenböck)

Weißenböck2. AuflAugust 2022

§ 10.  Die Beihilfe beträgt 6,06 € täglich.

Die Höhe der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beträgt 6,06 € pro Kalendertag.

Seite 172

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