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§ 108c EStG 1988

Steuerrechtsredaktion LN88. LfgOktober 2022

§ 108c Die Überschrift wurde gem Z 38 des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl I 118/2015, geändert. § 108c ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Die Überschrift in der alten Fassung lautete:

„Prämien für Forschung und Bildung (Forschungsprämie, Bildungsprämie)“

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