vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1087 ABGB (Spitzer/Told/Polzer)

Spitzer/Told/Polzer5. AuflMai 2021

§ 1087. Während der festgesetzten Zeit bleibt der Übergeber Eigentümer. Der Übernehmer haftet ihm für den durch sein Verschulden verursachten Schaden, und es werden ihm bei Zurückstellung der Sache nur solche Kosten vergütet, die dem Übergeber zum Nutzen gereichen.

Literatur

Pollak, Rechtsfragen des Verkaufsauftrages (§§ 1086, 1088), JBl 1985, 646.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte