vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1034 ABGB (Apathy/Burtscher)

Apathy/Burtscher5. AuflMai 2021

§ 1034. (1) Als gesetzlicher Vertreter einer Person wird bezeichnet:

wer für ein minderjähriges Kind im Rahmen der Obsorge oder sonst im Einzelfall gesetzlich mit dessen Vertretung betraut ist;ein Vorsorgebevollmächtigter, sobald die Vorsorgevollmacht wirksam ist (§ 245 Abs. 1);

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte