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§ 102c KFG (Novak)

Novak91. LfgMai 2021

Zertifizierungsstelle

 

§ 102c Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt die Aufgaben der österreichischen Zertifizierungsstelle gemäß Verordnung (EU) Nr. 165/2014 .

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