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§§ 1002–1100 ABGB (Kolmasch)

Kolmasch5. AuflFebruar 2026

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1002 ABGB

Geltende Fassung kommentiert in Band 6 (2021) S 284 ff.

Judikatur

Ob eine (Vertrags-)Erklärung der GmbH oder ihrem Geschäftsführer persönlich zuzurechnen ist, ist nach der Vertrauenstheorie zu beurteilen. Wenn der Geschäftsführer ohne Firmenzusatz zeichnet bzw auftritt, ist als Zweifelsregel von einem Eigengeschäft auszugehen. OGH 25. 1. 2022, 8 Ob 124/21zZak 2022/166, 96.

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