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Anhang 2 - Förderungsrichtlinien 2024 (List/List-Faymann)

List/List-Faymann2. AuflApril 2025

Förderungsrichtlinien 2024 für die Altlastensanierung

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ordnet auf Grund der §§ 13 und 29 ff des Umweltförderungsgesetzes (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, idgF, im Einvernehmen mit dem Bundesministerin für Finanzen an:

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