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§ 24 ALSAG (List/List-Faymann)

List/List-Faymann2. AuflApril 2025

§ 24 (1) Der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Projekt für Altlastenmaßnahmen gemäß § 22 betreffend die festgelegten Maßnahmenziele und Zielwerte zu geben.

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