Seit der Erstauflage, welche mehr oder weniger mit dem Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes (InvKG) zusammengefallen ist, sind mehr als vier Jahre ins gebeutelte Land gezogen. Mehr als vier Jahre, in denen das neue FDI-Regime in Österreich seine – erhebliche – Wirkung entfaltet hat. Dies belegen hohe Fallzahlen (ca 90 Verfahren pro Jahr), zahlreiche Phase 2-Verfahren, diverse Genehmigungsentscheidungen unter Auflagen, eine kolportierte Untersagung eines Erwerbsvorgangs, zahlreiche Zurückziehungen von Genehmigungsanträgen uvm.

