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Artikel 1 § 34 KBGG

111. LfgNovember 2025

Artikel 1 Abschnitt 8 Besondere Umstände

 

(1) Ist der Bezugsberechtigte handlungsunfähig, so ist die Leistung dessen gesetzlichem Vertreter oder dessen Bevollmächtigtem zur Verwendung für das Kind, für welches Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, auszuzahlen.

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