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Artikel 1 § 24e KBGG

111. LfgNovember 2025

Artikel 1 Abschnitt 5 Anzuwendende Bestimmungen

 

§ 1, § 2 Abs. 6 bis 8, § 4, § 4a, § 5b, § 6, § 7 Abs. 1, § 7a, § 8, § 8a Abs. 1 sowie Abschnitte 5a bis 12 sind neben dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld als Konto auch auf das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens anzuwenden. Ein Umstieg von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto oder umgekehrt ist ausgenommen im Fall des § 26a dritter Satz nicht möglich. Abweichend von § 42 gilt das Kinderbetreuungsgeld nach diesem Abschnitt als Einkommen des beziehenden Elternteiles und mindert dessen Unterhaltsansprüche. (BGBl I 2016/53, ab 1. 3. 2017, gilt für Geburten nach dem 28. Februar 2017, BGBl I 2022/174, ab 1. 1. 2023, zur Anwendung siehe § 50 Abs. 30, 31 und BGBl I 2023/82, ab 1. 1. 2024, außer Kraft ab 1. 1. 2026)

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