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Artikel 1 § 15 KBGG

111. LfgNovember 2025

Artikel 1 Abschnitt 3 Erklärung

 

Der zuständige Krankenversicherungsträger hat den Partner des Elternteiles (§§ 12, 13) von der Gewährung der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld an einen Elternteil samt Hinweis auf die Freigrenze (§ 12, § 13 Abs. 3) und Hinweis auf die mögliche Rückforderung im Falle der Überschreitung der Freigrenze (§ 31 Abs. 3) zu verständigen. (BGBl I 2009/116, ab 1. 1. 2010)

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