Artikel 1 Abschnitt 2 Sonstige Beratungen
Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes können mittels Verordnung gemäß § 7 Abs. 1 weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft (zB Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung) vorgesehen werden. (BGBl I 2023/82, ab 1. 1. 2024, außer Kraft ab 1. 1. 2026)

