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Artikel 1 § 6 KBGG

111. LfgNovember 2025

Artikel 1 Abschnitt 2 Ruhen

 

(1) Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ruht, sofern ein Anspruch auf Wochengeld gemäß § 162 ASVG oder Sonderwochengeld gemäß § 163 ASVG oder vergleichbare Leistungen nach anderen österreichischen oder ausländischen Rechtsvorschriften besteht, in der Höhe des Wochengeldes, des Sonderwochengeldes oder vergleichbarer Leistungen. (BGBl I 2024/64, ab 1. 9. 2022)

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