vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. TEIL

111. LfgNovember 2025

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte