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Die österreichischen Abgabengesetze, Hassler
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§ 6 NeuFoeG
101. Lfg
Juli 2017
(1)
Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden auf
Neugründungen, die nach dem 1. Mai 1999 erfolgen;
Betriebsübertragungen, die nach dem 31. Dezember 2001 erfolgen.
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