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§ 18 ZustG

109. LfgAugust 2023

(1) Hält sich der Empfänger nicht regelmäßig (§ 17 Abs. 1) an der Abgabestelle auf, so ist das Dokument an eine andere inländische Abgabestelle nachzusenden, wenn es (BGBl I 2008/5)

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