Jugendliche dürfen weder nach § 85 festgenommen noch darf über sie eine Untersuchungshaft nach § 86 verhängt werden. (BGBl I 2022/108, ab 20. 7. 2022)
Jugendliche dürfen weder nach § 85 festgenommen noch darf über sie eine Untersuchungshaft nach § 86 verhängt werden. (BGBl I 2022/108, ab 20. 7. 2022)
