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Artikel 1 § 48a FinStrG

111. LfgNovember 2025

(1) Der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise macht sich schuldig, wer

in einem Verfahren zur Erteilung eines Präferenznachweises oderbei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung oder

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