vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 304 BAO

111. LfgNovember 2025

7. ABSCHNITT B. Sonstige Maßnahmen 2. Wiederaufnahme des Verfahrens

 

Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn sie

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte