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§ 293c BAO

111. LfgNovember 2025

7. ABSCHNITT B. Sonstige Maßnahmen 1. Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung

 

(entfällt, BGBl I 2012/112, ab 1. 1. 2013) (BGBl I 2011/76)

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