4. ABSCHNITT D. Befugnisse der Abgabenbehörden 2. Außenprüfungen
In Abgabenvorschriften geregelte Befugnisse zu besonderen Prüfungsmaßnahmen bleiben unberührt.
4. ABSCHNITT D. Befugnisse der Abgabenbehörden 2. Außenprüfungen
In Abgabenvorschriften geregelte Befugnisse zu besonderen Prüfungsmaßnahmen bleiben unberührt.
