4. ABSCHNITT C. Obliegenheiten der Abgabepflichtigen 4. Abgabenerklärungen
Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt der letzte Satz des § 135 nicht. (BGBl I 2009/20)
4. ABSCHNITT C. Obliegenheiten der Abgabepflichtigen 4. Abgabenerklärungen
Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt der letzte Satz des § 135 nicht. (BGBl I 2009/20)
