vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 130 BAO

111. LfgNovember 2025

4. ABSCHNITT C. Obliegenheiten der Abgabepflichtigen 3. Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Belegerteilungsverpflichtung

 

Sonstige Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten werden durch die Bestimmungen der §§ 127 bis 129 nicht berührt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte