4. ABSCHNITT C. Obliegenheiten der Abgabepflichtigen 3. Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Belegerteilungsverpflichtung
Sonstige Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten werden durch die Bestimmungen der §§ 127 bis 129 nicht berührt.
4. ABSCHNITT C. Obliegenheiten der Abgabepflichtigen 3. Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Belegerteilungsverpflichtung
Sonstige Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten werden durch die Bestimmungen der §§ 127 bis 129 nicht berührt.
