2. ABSCHNITT A. Abgabenbehörden 2. Bundesminister für Finanzen Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen als Abgabenbehörde ergibt sich aus dem jeweils durch Bundesgesetz, Staatsvertrag oder Verordnung für ihn festgelegten Aufgabenbereich. (BGBl I 2020/23, ab 1. 7. 2020)

