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Die österreichischen Abgabengesetze, Hassler
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§ 3 GrEStG
109. Lfg
August 2023
(1)
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
der Erwerb eines Grundstückes, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert 1 100 Euro nicht übersteigt oder
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