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Anlage (zu § 94 Z 2 EStG)

111. LfgNovember 2025

Gesellschaften im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 345 vom 29.12.2011 S. 8.Gesellschaft im Sinne des Artikels 2 der genannten Richtlinie ist jede Gesellschaft, die

eine der angeführten Formen aufweist:

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