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Kommentar DSGVO – BDSG – TTDSG, Taeger/Gabel
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§ 1 TTDSG (Ettig)
Ettig
4. Aufl
Oktober 2021
(1)
Dieses Gesetz regelt
das Fernmeldegeheimnis, einschließlich des Abhörverbotes und der Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen,
besondere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien,
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§ 1 TTDSG