§ 47 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten müssen
auf rechtmäßige Weise und nach Treu und Glauben verarbeitet werden,§ 47 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten müssen
auf rechtmäßige Weise und nach Treu und Glauben verarbeitet werden,