vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften (Taeger)

Taeger5. AuflJanuar 2025

§ 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften

 

(1) Die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dieser Person (Scoring) ist nur zulässig, wenn

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte