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§ 12 Amtsverhältnis (Grittmann/Böhm)

Grittmann/Böhm5. AuflJanuar 2025

§ 12 Amtsverhältnis

 

(1) Die oder der Bundesbeauftragte steht nach Maßgabe dieses Gesetzes zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.

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