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§ 8 Errichtung (Grittmann/Böhm)

Grittmann/Böhm5. AuflJanuar 2025

§ 8 Errichtung

 

(1) Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bundesbeauftragte) ist eine oberste Bundesbehörde. Der Dienstsitz ist Bonn.

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