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§ 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (Reuter/Grabenschröer)

Reuter/Grabenschröer5. AuflJanuar 2025

§ 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume

 

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

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