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§ 1 BDSG (Schmidt)

Schmidt4. AuflOktober 2021

(1) Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch

öffentliche Stellen des Bundes,öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie

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