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Kommentar DSGVO – BDSG – TTDSG, Taeger/Gabel
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§ 1 BDSG (Schmidt)
Schmidt
4. Aufl
Oktober 2021
(1)
Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch
öffentliche Stellen des Bundes,
öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
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§ 1 BDSG