Seit dem Erscheinen der letzten Auflage des vorliegenden Kommentars sind auf deutscher und europäischer Ebene zahlreiche, teils wegweisende gerichtliche Entscheidungen und aufsichtsbehördliche Stellungnahmen zu Fragen des Datenschutzrechts ergangen. Zugleich hat der europäische Gesetzgeber mit der Datenverordnung (Data Act), dem Daten-Governance-Rechtsakt (Data Governance Act), der Verordnung über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act), dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) die europäische Datenstrategie weiter vorangetrieben, was naturgemäß zu neuen Fragen an der Schnittstelle zum Datenschutzrecht führt. Diese Entwicklungen haben eine gründliche Überarbeitung des Kommentars erforderlich gemacht. Eher redaktioneller Natur sind demgegenüber die Umbenennung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und die Änderungen im TDDDG, die der Anpassung des nationalen Rechtsrahmens an die Vorgaben des Digital Services Act dienen.
