§ 622 Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs gemäß § 5 Abs. 1 QEG können einstweilige Verfügungen erlassen werden.
Materialien:
[ErlRV 2602 BlgNR XXVII. GP , 15]
§ 622 Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs gemäß § 5 Abs. 1 QEG können einstweilige Verfügungen erlassen werden.
Materialien:
[ErlRV 2602 BlgNR XXVII. GP , 15]
