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§ 14 QEG (Albiez/Zwettler)

Albiez/Zwettler1. AuflAugust 2024

§ 14 Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2020/1828/EU über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG , ABl. Nr. L 409 vom 4. Dezember 2020 S. 1, umgesetzt.

Materialien:

[ErlRV 2602 BlgNR XXVII. GP , 12]

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