Das Thema kollektive Rechtsverfolgung begleitet die österreichische Praxis seit Jahrzehnten. Abseits von punktuellen – meist unionsrechtlich determinierten – Ausnahmen konnte sich der österreichische Gesetzgeber aber nie zu einer allgemeineren Verankerung von Verbands- oder Gruppenklagen durchringen. Stattdessen blieb es bei der von der Rechtsprechung geschaffenen Variante der sogenannten Sammelklage österreichischer Prägung. Durch die Richtlinie (EU) 2020/1828 musste nun ein weitreichendes Regelwerk für die gesammelte Geltendmachung von Verbraucherforderungen geschaffen werden. In Österreich ist das mit erheblicher Verspätung mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle geschehen, die im Juli 2024 in Kraft getreten ist.

