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§ 36a NTG (Entleitner)

Entleitner1. AuflMai 2024

§ 36a (1) § 5 Abs 8 dritter Satz und Abs 8a in der Fassung des Deregulierungsgesetzes 2017, BGBl I Nr 40/2017, tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft und ist auf Beurkundungen und Beglaubigungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2017 vorgenommen werden.

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